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Fissurenversiegelung (Prophylaxe)

Die Zähne haben aus ihrer Entwicklungsgeschichte Nähte, welche als schwarze Rillen sichtbar sind. Diese Fissuren sind Schwachstellen, über die Bakterien eindringen und Karies entstehen kann. Um das zu verhindern, werden die Fissuren mit Kunststoff versiegelt. Das ist völlig harmlos und schmerzfrei.
Diese Prophylaxemaßnahme nennt sich Fissurenversieglung.

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Ist für Kinder und Jugendliche im Leistungskatalog der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung enthalten. Die GKV zahlt jedoch nur die hinteren Backenzähne. Die Versiegelung der übrigen Zähne muß selbst bezahlt werden. Die Beihilfe und privaten Versicherungen zahlen bei Jugendlichen die Versiegelung aller Zähne. Bei Erwachsenen ist der individuelle Versicherungsvertrag entscheidend. Viele Versicherungen sind jedoch kulant. Schließlich dient Prophylaxe der Kostensenkung. Auch die Beihilfe übernimmt prophylaktische Leistungen bei Erwachsenen bei gewissen Indikationen.

 

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