Funktionsanalyse
Vermessung
Für viele zahnmedizinische Therapieverfahren ist die Vermessung des Gebisses eine
Voraussetzung für optimale Behandlungsergebnisse. Dabei wird die Lage der Zähne im
Gesicht des Patienten bestimmt. Die mit einem Gesichtsbogen SAM abgenommenen Werte werden
im zahntechnischen Labor auf einen Gebissimulator übertragen (Artikulator). Damit läßt
sich Zahnersatz wesentlich präziser und für den Patienten individueller anfertigen. Insbesondere
gilt dieses für : Anfertigung von Zahnersatz wie Kronen, Brücken und Prothesen.
Erkrankungen der Kiefergelenke oder der Kaumuskulatur. Mit Gelenkgeräuschen, Schmerzen
oder einer Einschränkung der Kieferbewegung einhergehend.
Parodontalbehandlungen mit Fehlbelastungen. Z. B. zur Herstellung von Aufbißschienen
oder auch Zahnersatz.

Die individuelle Vermessung ist nicht im Leistungskatalog der gesetzliche Krankenkasse
enthalten. Sie befürwortet Zahnersatz der nach Durchschnittswerten angefertigt wird. Im
sogenannten (Mittelwertartikulator). Die GKV hält dies für ausreichend und zweckmäßig.
Private Krankenkassen bezahlen die Präzision und wissen warum! Bei bestimmten
Indikationen zahlt auch die Beihilfe der Beamten.
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